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   BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17   

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BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17 (https://dejure.org/2018,5125)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2018 - 4 StR 622/17 (https://dejure.org/2018,5125)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 (https://dejure.org/2018,5125)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Annahme eines Rauschmittelkonsums im Übermaß; Soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit des Betroffenen aufgrund seiner Konsumgewohnheiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Annahme eines Rauschmittelkonsums im Übermaß; Soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit des Betroffenen aufgrund seiner Konsumgewohnheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Beeinträchtigung der Gesundheit;

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17
    aa) Einen Hang im Sinne von § 64 StGB hat, wer aufgrund einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder aufgrund einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich nimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 7; Urteil vom 4. Dezember 1952 - 3 StR 671/52, BGHSt 3, 339, 340).

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, Rn. 10; Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 287/16, Rn. 3 jew. mwN).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die etwaige Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 9; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).

  • BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17
    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, Rn. 10; Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 287/16, Rn. 3 jew. mwN).

    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der Betäubungsmittelstraftat und dem Konsumverhalten wird bereits durch die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung nahegelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, Rn. 12 mwN).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die etwaige Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 9; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die etwaige Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 9; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17
    Das Fehlen ausgeprägter Entzugssymptome sowie Intervalle der Abstinenz stehen der Annahme einer solchen Neigung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 434/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17
    Über die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt muss deshalb unter Beachtung des § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - 4 StR 434/11, NStZ 2012, 463) neu verhandelt und entschieden werden.
  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 287/16

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17
    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, Rn. 10; Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 287/16, Rn. 3 jew. mwN).
  • BGH, 04.12.1952 - 3 StR 671/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17
    aa) Einen Hang im Sinne von § 64 StGB hat, wer aufgrund einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder aufgrund einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich nimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 7; Urteil vom 4. Dezember 1952 - 3 StR 671/52, BGHSt 3, 339, 340).
  • BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7).

    Vor diesem Hintergrund kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge des langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5).

  • BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hanges; Verhältnis zu

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).

    Da die verfahrensgegenständliche Betäubungsmittelstraftat zumindest auch der Finanzierung des Eigenkonsums des - ansonsten mittel- und wohnungslosen - Angeklagten dienen sollte (UA S. 13), kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge seines langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820).

  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - Rn. 5, vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - Rn. 7 und vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 - Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Da die verfahrensgegenständliche Betäubungsmittelstraftat zumindest auch der Finanzierung des Eigenkonsums des Angeklagten dienen sollte, kann auch eine soziale Gefährlichkeit als Folge seines langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln nicht ohne nähere Begründung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - Rn. 5).

  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)

    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 14/18, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 7; vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, juris Rn. 12; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 17; vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2022 - 4 StR 445/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegung in den Urteilsgründe: kein

    Für einen symptomatischen Zusammenhang zwischen den Betäubungsmittelstraftaten und dem Konsumverhalten spricht bereits die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 6 StR 90/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Denn die Annahme sozialer Gefährlichkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Angeklagte - ohne erhebliche Beeinträchtigung seiner Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit - Taten der Beschaffungskriminalität begeht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 5 StR 621/07; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 469/19).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 469/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung der Unterbringung in

    Das kommt - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass dadurch seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 5 StR 621/07; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17).
  • LG Düsseldorf, 16.07.2020 - 11 KLs 11/20
    Dass der Angeklagte zuletzt eine längere Abstinenzphase durchlebte, hindert die Annahme eines Hanges nicht (vgl. BGH, 4 StR 622/17 vom 14.02.2008 - juris Rn. 5).
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